Stand: 30. September 2020 Grundlage: 11. CoBeLVO
Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen, Prostitutionsvermittlung und den Betrieb von Prostitutionsstätten
Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 ProstSchG, der Prostitutionsvermittlung im Sinne von § 2 Absatz 7 ProstSchG sowie dem Betrieb von Prostitutionsstätten im Sinne von § 2 Absatz 4 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 ProstSchG sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
1. Organisation der Durchführung
a. Die Kontaktnachverfolgbarkeit der anwesenden Personen ist sicherzustellen. Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), die eine Erreichbarkeit der Person sicherstellen, sowie Datum und Zeit der Anwesenheit der Person sind vom Anbieter der Dienstleistung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und für eine Frist von einem Monat aufzubewahren; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen. Die angegebenen Daten sind durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente zu überprüfen.
b. Kundinnen und Kunden dürfen nur nach vorheriger telefonischer oder digitaler Terminvereinbarung empfangen werden.
c. Der im Rahmen der Verordnung unter Auflagen gestattete Betrieb von Prostitutionsstätten im Sinne von § 2 Absatz 4 ProstSchG, von Prostitutionsvermittlung im Sinne von § 2 Absatz 7 ProstSchG sowie die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 ProstSchG darf nur zwischen einer beziehungsweise einem Prostituierten und einer Kundin beziehungsweise einem Kunden stattfinden. Weitere Personen dürfen sich dabei nicht im selben Raum befinden.
d. Die Anforderungen an Dienstleistungen und Anwendungen richten sich nach den Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
e. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
f. Alkohol und Substanzen zur Stimulation dürfen weder angeboten noch konsumiert werden.
g. Soweit eine Prostitutionsstätte über Schwimmbecken, Saunas, Dampfbäder oder Whirlpools verfügt, dürfen diese nicht genutzt werden.
2. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:
a. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren und diese sind von der Inanspruchnahme der sexuellen Dienstleistung auszuschließen.
b. Alle Personen müssen sich vor dem Betreten der zur Erbringung der sexuellen Dienstleistung vorgesehenen Räume die Hände desinfizieren oder waschen. Entsprechende Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten sind vorzuhalten.
c. Für Kundinnen und Kunden sowie Prostituierte gilt die Maskenpflicht während der gesamten Dauer der sexuellen Dienstleistung sowie der Dauer des Aufenthalts in der Prostitutionsstätte.
d. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.
e. Der Verleih von Gegenständen ist unzulässig, sofern sie nach Benutzung nicht desinfiziert werden können. Ist eine ausreichende Desinfektion von Gegenständen nicht sicherzustellen, sind diese personenbezogen oder als Einmalprodukte zu nutzen und anschließend gesondert zu verwahren und zu kennzeichnen beziehungsweise als Einmalprodukte zu entsorgen.
3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:
a. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften.
b. Nach jeder erbrachten sexuellen Dienstleistung sind Handtücher, Laken, Bettwäsche zu wechseln und häufig berührte Oberflächen zu reinigen, insbesondere sind alle Flächen und Gegenstände zu desinfizieren.
4. Generell gilt:
a. Für die Einhaltung der Regelungen ist vom Betreiber der Prostitutionsstätte oder der Prostitutionsvermittlung eine beauftragte Person zu benennen.
b. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren bzw. gegenüber diesen Personen ist die Erbringung der sexuellen Dienstleistung zu versagen.